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Aufgrund der neuen EU-Drohnenverordnung sind seit dem 31.12.2020 bis auf weiteres nahezu keine Drohnenflüge innerhalb geschlossener Ortschaften möglich.

Nach der EU-Verordnung ist mit nicht klassifizierten bzw. zertifizierten Drohnen ohne C-Kennzeichnung über 500g ein Abstand von 50 bzw. 150 Metern zu unbeteiligten Personen (Passanten, wie Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Nachbarn) einzuhalten. Derzeit gibt es jedoch keine Zertifizierungs-/ bzw. Klassifizierungs(-stelle) für Drohnen in der EU, sodass nahezu jeder Flug einzeln durch die Landesluftfahrtbehörden genehmigt werden müsste. Der zeitliche Verwaltungsaufwand und die Kosten für die gesonderten Einzelgenehmigungen sind nicht wirtschaftlich. Wann es klassifizierte Drohnen mit C-Kennzeichnung geben wird oder Bestandsdrohnen klassifiziert bzw. zertifiziert werden können, ist noch nicht absehbar. Der Gesetzgeber hat also eine Verordnung erlassen, ohne die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. 

Weitere Infos finden Sie in der FAQ vom LBA (Link)

ABER es gibt eine Alternative: Ich habe eine gute Kamera und ein Stativ, welches ich bis auf 730cm ausfahren kann. Somit sind Aufnahmen aus bis zu 730cm Höhe möglich, was in vielen Fällen ausreichend ist.

 

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